Glossar · EU-Digitale Identität

eIDAS 2.0 (electronic IDentification, Authentication and trust Services 2.0)

Die Aktualisierung der EU-Verordnung zur elektronischen Identität von 2024, die eine European Digital Identity Wallet für jede EU-Bürgerin und jeden EU-Bürger bis 2026 vorschreibt.

## Was eIDAS 2.0 tatsächlich bewirkt eIDAS 2.0 ist die Kurzform für die Verordnung (EU) 2024/1183, die die ursprüngliche eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 ändert. Die wichtigste Änderung: Sie schreibt die **European Digital Identity Wallet (EUDI Wallet)** vor — eine smartphonebasierte Anwendung, die jeder EU-Mitgliedstaat seinen Bürgerinnen und Bürgern bis Ende 2026 anbieten muss. Die Wallet ermöglicht EU-Einwohnerinnen und -Einwohnern: - Digitale Nachweise speichern und vorweisen (Personalausweis, Führerschein, Diplome, Qualifikationen, Gesundheitskarten) - Sich grenzüberschreitend bei Online-Diensten authentifizieren - Dokumente mit qualifizierten elektronischen Signaturen (QES) signieren - Altersnachweise und andere selektive Offenlegungen vornehmen, ohne die volle Identität preiszugeben ## Warum dies grundlegende Infrastruktur ist eIDAS 2.0 ist nicht nur eine Datenschutzverbesserung — es ist strategische Infrastruktur, die eine der größten Quellen US-amerikanischer Abhängigkeit in europäischen Digitaldiensten adressiert: Authentifizierung. Im Jahr 2026 authentifizieren sich die meisten europäischen Online-Dienste über: - E-Mail + Passwort (anfällig, erfordert Wiederherstellungsabläufe) - Anmeldung mit Google / Apple / Microsoft (US-Abhängigkeit) - Facebook Login (US-Abhängigkeit, anhaltend) - Nationale eID, wo verfügbar (BankID, MitID, itsme usw., zwischen Ländern fragmentiert) Die EUDI Wallet schafft eine einheitliche paneuropäische Authentifizierungsinfrastruktur, die grenzüberschreitend funktioniert, US-Identity-as-a-Service-Abhängigkeiten ersetzt und von Mitgliedstaaten statt kommerziellen Akteuren betrieben wird. ## Wie die technische Architektur funktioniert Die Wallet arbeitet nach einem dezentralen Modell: - **Nachweise werden auf dem Gerät der Nutzerin oder des Nutzers gespeichert**, nicht in einer zentralen Regierungsdatenbank - **Verifizierer können Nutzer nicht über Dienste hinweg verfolgen** — die Verordnung verbietet ausdrücklich dienstübergreifendes Profiling - **Selektive Offenlegung** — Nutzer können eine einzelne Tatsache beweisen (z. B. „Ich bin über 18"), ohne weitere Informationen offenzulegen - **Biometrische Authentifizierung** für den Wallet-Zugriff bleibt auf dem Gerät und wird nie an Verifizierer übertragen Die kryptografischen Primitive nutzen etablierte Standards (ISO/IEC 18013, OpenID4VC), sodass die Wallet mit bestehender digitaler Identitätsinfrastruktur interoperabel ist. ## Was sich für Unternehmen ändert Für Unternehmen, die in der EU tätig sind, schafft eIDAS 2.0 zwei Chancen und eine Verpflichtung: **Chance 1: Authentifizierungsanbieter ersetzen.** Dienste, die derzeit Google/Apple-Anmeldung erfordern, können stattdessen EUDI-Wallet-Authentifizierung anbieten. Geringere Anbieterbindung, stärkere Datenschutzposition, keine transatlantischen Datentransfers für Authentifizierungsmetadaten. **Chance 2: KYC-Anbieter ersetzen.** Identitätsverifizierungsprozesse, die derzeit über US-Identitätsverifizierungsdienste (Jumio, Onfido) laufen, können die EUDI Wallet direkt nutzen. Schneller, günstiger, genauer, EU-rechtlich. **Verpflichtung: Die Wallet zur Authentifizierung akzeptieren.** Große in der EU tätige Online-Plattformen (Gatekeeper nach dem Digital Markets Act und andere „sehr große Online-Plattformen") müssen die EUDI-Wallet-Authentifizierung akzeptieren, sobald die Implementierungen der Mitgliedstaaten ausgerollt sind. ## Qualifizierte elektronische Signaturen (QES) Eine spezifische eIDAS-Bestimmung, die hervorzuheben ist: **Qualifizierte elektronische Signaturen** unter eIDAS haben in allen 27 EU-Mitgliedstaaten volle rechtliche Gleichwertigkeit mit handschriftlichen Unterschriften. Für die europäische Rechtspraxis ist dies operativ bedeutsam. Ein per QES signiertes Dokument: - Ist in jedem EU-Mitgliedstaat als Beweismittel zulässig, ohne erneute Unterschrift - Hat eine Integritätsvermutung (die Beweislast liegt bei demjenigen, der die Authentizität anficht) - Trägt das gleiche rechtliche Gewicht wie eine handschriftliche Unterschrift QES erfordert einen Qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (QTSP) — eine regulierte Einrichtung, die von einer nationalen Aufsichtsbehörde der EU zertifiziert wurde. Beispiele sind [Yousign](/de/alternativen/yousign-vs-docusign/) (Frankreich), [Signicat](/de/alternativen/signicat-vs-okta/) (Norwegen, EWR) und weitere. Für europäische Unternehmen bietet die Wahl von QES über EU-QTSPs anstelle US-basierter E-Signatur-Plattformen (DocuSign, HelloSign) stärkere Rechtsgültigkeit bei geringerer regulatorischer Reibung. ## Zeitplan - **2024**: eIDAS-2.0-Verordnung verabschiedet - **2025**: Pilotumsetzungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten - **Ende 2026**: Alle EU-Mitgliedstaaten müssen die EUDI Wallet ihren Bürgerinnen und Bürgern anbieten - **2027-2028**: Erwartete breite Akzeptanz in europäischen Online-Diensten - **Ab Ende 2026**: Verpflichtende Akzeptanz durch sehr große Online-Plattformen Für europäische Unternehmen, die Identitäts- und Authentifizierungsinfrastruktur über 2026 hinaus planen, sollte eIDAS 2.0 eine zentrale architektonische Überlegung sein. Heute auf US-Identity-Provider zu setzen, schafft technische Schulden, die der EUDI-Wallet-Rollout zunehmend sichtbar machen wird.
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